Allgemeine einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

I. Allgemeines - Geltungsbereich

1. Für alle Bestellungen der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH sind ausschließlich nachstehende „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ (nachfolgend auch „Einkaufsbedingungen“ genannt) maßgebend.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH maßgebend.

3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten gegenüber der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.

5. Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

6. Sofern der Lieferant diese Einkaufsbedingungen anerkannt hat, gelten sie – in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.cavisonic.de auch für zukünftige Verträge mit ihm.

II. Angebot, Angebotsunterlagen

1. Nimmt der Lieferant die Bestellung der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen an, ist die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH zum Widerruf berechtigt. Annahme bzw. Widerruf haben zumindest in Textform zu erfolgen. Das Schweigen der CAVISONIC CLEANING SOLUTIONS GmbH auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. An dem Lieferanten überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns das Eigentums- und, soweit urheberrechtsfähig, das Urheberrecht vor; Dritten dürfen sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der Bestellung der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbHzu verwenden; nach Abwicklung der
Bestellung sind sie unaufgefordert an uns zurückzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 10).

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein; die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten.

2. Rechnungen können seitens der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH nur bearbeitet werden, wenn diese entsprechend den Vorgaben in der Bestellung die dort ausgewiesene Bestellnummer ausweisen; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Erhalt einer prüffähigen Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung und Erhalt einer prüffähigen Rechnung netto zu zahlen; für den Fall, dass eine Abnahme vereinbart ist, laufen Zahlungsfristen nicht vor deren Abnahme, sofern nicht unberechtigt verweigert und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH. Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungspflicht rechtzeitig erfüllt, wenn der Überweisungsauftrag seitens CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH an deren Bank erteilt bzw. der Scheck an den Lieferanten versandt wurde.

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH in gesetzlichem Umfang zu.

IV. Lieferzeit, Gefahrübergang

1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist verbindlich.

2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort (DDP- Bestimmungsort gemäß Incoterms 2020). Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH Deutschland, Im Altgefäll 8, D -75181 Pforzheim zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld).
Ist nicht die Lieferung „frei Haus“ vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.

V. Teillieferung, Lieferstörungen, Lieferverzug

1. Vorablieferungen, Teillieferungen oder die Lieferung von Mehrmengen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Fehlt es an einer solchen Zustimmung, kann die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH die Annahme dieser Lieferung verweigern oder diese auf Kosten des Lieferanten zurücksenden. Die Zustimmung muss zumindest in Textform erfolgen. Verursachen diese Lieferungen erhöhte Transportkosten, hat der Lieferant diese zu tragen.

2. Der Lieferant ist verpflichtet, die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Mitteilung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Der Lieferant hat dabei die relevanten Informationen sowie die Maßnahmen mitzuteilen, mit denen die Lieferstörung vermieden oder deren Auswirkungen
abgemildert wird.

3. Im Falle des Lieferverzuges stehen der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu,
Insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu
verlangen. Dem Lieferanten steht das Recht zu, derselben nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu
vertreten hat.

VI. Versand, Lieferdokumente

1. Liefergegenstände sind sachgemäß zu verpacken und zu versenden.

2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die Bestellnummer exakt anzugeben; unterlässt er dies, sind dadurch entstehende Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH zu vertreten.

VII. Mängeluntersuchung, Mängelhaftung, Verjährung

1. CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH hat die erhaltene Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von sieben (7) Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.

2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbHungekürzt zu; in jedem Fall ist diese berechtigt, vom Lieferanten nach Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen beauftragten Dritten vornehmen zu lassen. Dass Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei (3) Jahre ab Gefahrübergang, es sei denn, es gilt eine längere gesetzliche Frist. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängel verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH geltend machen kann. Ein Verzicht auf Mängelansprüche ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt worden ist.

VIII. Eigentumsvorbehalt, Beistellung, Werkzeuge

Sofern die CAVISONIC CLEANING SOLUTIONS GmbH dem Lieferanten Teile beistellt, behält sie sich hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, derselben nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sache
(Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

IX. Weitergabe von Aufträge an Dritte

1. Der Lieferant ist zur Weitergabe von Aufträgen an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH nicht berechtigt. Wird die Zustimmung von dieser erteilt, so bleibt gleichwohl weiterhin der Lieferant für die Vertragserfüllung verantwortlich.

2. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant ist zum Ersatz des eventuell entstandenen Schadens verpflichtet.

X. Vertraulichkeit, Geheimhaltung

1. Alle dem Lieferanten durch die CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen vom Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Eine Überlassung an Dritte darf nur nach entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH erfolgen.

2. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Daten, Pläne, Programme oder Kenntnisse - und zwar unabhängig von der Art der Aufzeichnung, Speicherung oder Übermittlung- unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.

XI. Compliannce-Klausel

Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen bzw. Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht der CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

XII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vorrang der deutschen Fassung

  1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten ist ausschließlicher Gerichtsstand Pforzheim. Die CAVISONIC CLEANING SOLUTIONS GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Lieferanten Klage zu erheben.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der in Deutschland anwendbaren Kollisionsregeln, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
  3. Für die Auslegung ist der deutsche Wortlaut maßgebend.

CAVISONIC Cleaning Solutions GmbH, September 2026

Datenschutz-Einstellungen

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.

Sie können hier der anonymisierten Erfassung Ihres Nutzerverhaltens durch MATOMO widersprechen. Zu diesem Zweck speichern wir einen Cookie auf Ihrem Computer, um diese Entscheidung auch bei späteren Besuche zu respektieren.

Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Matomo-Einstellungen

Sie können hier der anonymisierten Erfassung Ihres Nutzerverhaltens durch MATOMO widersprechen. Zu diesem Zweck speichern wir einen Cookie auf Ihrem Computer, um diese Entscheidung auch bei späteren Besuche zu respektieren.

Achtung: Beim Widerspruch des Trackings wird ein Matomo Deaktivierungs-Cookie gesetzt, der sich Ihren Widerspruch merkt.